Motorrad-Rallye zum Tag der Sächsischen Motorsportjugend1. VeranstalterDer Motorsportclub Freital e.V. im ADMV veranstaltet am Sonntag, dem 09.04.2006 die „Motorrad-Rallye zum Tag der Sächsischen Motorsportjugend 2006” als sporttouristische Motorradfahrt mit einer Streckenlänge von ca. 80 km.Beginn der VeranstaltungSonntag, der 09.04.2006, 10.00 Uhr in 04774 Dahlen,Gewerbegebiet an der Ortsausfahrt in Richtung Luppa, am Informationsstand des Sächsischen Landesfachverbandes Motorsport. Ende der Veranstaltung gegen 16.00 Uhr Fahrtleiter: Peter Schricker Franz-Mehring-Str. 46 04157 Leipzig Tel. 0341 / 9 11 98 47 (abends) Mob. 0177 / 7 48 91 19 2. Charakteristik der VeranstaltungTeil 1:Vorstellung der Sportart, Erläuterungen zum Streckenplan und zu den verschiedenartigen Kontrollstellen. Teil 2: Abfahren der Strecke nach Karte und Streckenplan, anfangs nach Anleitung und Korrektur, danach selbständig unter Wettbewerbsbedingungen. Als zusätzliche Wertungsprüfung werden zum Abschluß Slalomfahrten auf abgesperrtem Platz absolviert. 3. TeilnehmerStartberechtigt sind Fahrerinnen und Fahrer von Kleinkrafträdern, Motorrollern, Motorrädern mit und ohne Seitenwagen und Quads.Die Fahrzeuge müssen den Bestimmungen der StVZO entsprechen und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Für die Teilnehmer ist die StVO bindend. 4. Nennung ( = Teilnahmemeldung)Genannt werden kann zum Fahrtbeginn in Dahlen bzw. vorher per Telefon oder per Post formlos an die Adresse des Fahrtleiters oder per eMail an mailto:schricker@gmx.net.5. FahrtunterlagenJeder Teilnehmer erhält bei der Anmeldung:
Kurvimeter, kleines Lineal, Bleistift, Kugelschreiber, Aufnahme für Karte und Streckenplan (z.B. ein Tankrucksack) 6. SiegerehrungDie Siegerehrung findet nach Eintreffen des letzten Fahrers im Ziel statt.Der Tagessieger wird mit einem Pokal geehrt. Die Vergabe weiterer Pokale erfolgt in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl. 7. Verantwortlichkeiten und HaftungsverzichtAlle Teilnehmer und Mitfahrer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Mit Abgabe der Nennung verzichten die Teilnehmer auf jedes Recht des Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte und die Behörden.
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